PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist alles, was von einer Person benutzt oder getragen wird (einschließlich Kleidung), um das Risiko der Exposition gegenüber Gefahren zu minimieren, die schwere Verletzungen am Arbeitsplatz verursachen. Diese Krankheiten können durch den Kontakt mit chemischen, radiologischen, physikalischen, elektrischen, mechanischen oder anderen Gefahren am Arbeitsplatz verursacht werden.
Dazu können Atemschutzgeräte, Gehörschutz, Augenschutz, Schutzkleidung und Sicherheitsgurte gehören.
- PSA der Kategorie I
Diese Kategorie umfasst Produkte zum Schutz des Nutzers vor geringfügigen Risiken („simple design“). Der Hersteller geht davon aus, dass die PSA-Nutzer die Wirksamkeit der PSA selbst einschätzen können. Zu Kategorie I zählen ausschließlich PSA zum Schutz gegen:
- oberflächliche mechanische Verletzungen (z. B. Gartenhandschuhe),
- Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln (z. B. Schutzhandschuhe für verdünnte Waschmittellösungen),
- Berührungen mit heißen Oberflächen (Temperaturen unter 50 °C) (Arbeitsschürzen)
- Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung (Sonnenbrillen) sowie Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.
- PPE Category II
This category comprises all PPE which is not assigned to Category I or Category III. It protects people from moderate risk e.g. high-visibility clothing or light heat protection. An external body must certify Category II protective clothing and issue an EC type-examination certificate. This is valid for 5 years.
- PSA der Kategorie II
Produkte, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III eingeordnet werden können, gehören zur Kategorie II. Generell sollen diese Produkte einen Standard-Schutz vor mechanischen Risiken bieten. Beispiele sind Arbeitsschutzhelme, Sicherheitsschuhe oder auch der Gehörschutz. Nach dem Verordnungsvorschlag der EU Kommission fallen auch maßgefertigte und individuell angepasste PSA in diese Kategorie.
- PSA der Kategorie III
Zur Kategorie III gehören alle PSA, die vor tödlichen Gefahren oder schweren irreversiblen Gesundheitsschäden des Trägers schützen und bei denen davon ausgegangen werden muss, dass der Benutzer die unmittelbaren Auswirkungen der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z. B. die Gefahr, die von einem Störlichtbogen oder von Chemikalienspritzern ausgeht. Die Zertifizierung muss ebenfalls von einer externen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. PSA der Kategorie III unterliegen außerdem einem EG-Qualitätssicherungssystem, das die Überwachung sicherstellt und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Gemäß der PSA-Verordnung fallen unter Kategorie III PSA zum Schutz vor folgenden Risiken.
- gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische,
- Atmosphären mit Sauerstoffmangel
- schädliche biologische Agenzien
- ionisierende Strahlung,
- warme Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr,
- kalte Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von -50 °C oder weniger,
- Stürze aus der Höhe,
- Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen,
- Ertrinken,
- Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
- Hochdruckstrahl
- Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche,
- schädlicher Lärm
Les EPI sont classés en trois catégories :
- Classe I: les équipements de travail couvrant les risques mineurs
- classe II: les équipements de protection spécifique pour les risques importants
- Classe III: les équipements de sécurité pour les risques graves à effets irréversibles ou mortels.
Persönliche Schutzausrüstung: Grundsätze der Benutzung
The Personal Protective Equipment at 1992 Work Regulations Place duties on employers to protect their employees from hazards within the workplace. Risk assessment may identify personal protective equipment as being part of an overall prevention or control strategy to protect an individual, but it should always be a last resort.
Pflichten des Arbeitgebers
Den Arbeitnehmern geeignete PSA zur Verfügung zu stellen, wenn ein Risiko für ihre Gesundheit oder Sicherheit besteht, das nicht durch andere Mittel angemessen kontrolliert werden kann (wie durch eine Risikobewertung festgestellt); um geeignet zu sein, muss PSA:
- Den jeweiligen Risiken, den Bedingungen, unter denen das Risiko auftritt, und der Zeit, in der sie getragen wird, angemessen sein
- Den ergonomischen Erfordernissen und dem Gesundheitszustand jeder Person, die sie tragen kann, sowie den Merkmalen ihres Arbeitsplatzes Rechnung tragen
- Sie muss den Trägern richtig passen
- Das/die betreffende(n) Risiko/Risiken wirksam verhindern oder angemessen beherrschen, ohne das Gesamtrisiko zu erhöhen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist
- Das/die betreffende(n) Risiko/Risiken wirksam verhindern oder angemessen beherrschen, ohne das Gesamtrisiko zu erhöhen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist
- Die Kompatibilität muss gewährleistet sein, wenn mehr als ein PSA-Teil zusammen getragen werden müssen, und dass sie gegen die Risiken, die sie bekämpfen sollen, angemessen schützen.
- Überprüfen Sie die PSA-Bewertungen, wenn sie als nicht mehr gültig erachtet werden oder wenn sich die Arbeitspraktiken wesentlich geändert haben.
- Halten Sie die PSA in einem effizienten Zustand, in einwandfreiem Betriebszustand und in guter Reparatur. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Reinigung oder der Austausch.
- Bereitstellung geeigneter Aufbewahrungsmöglichkeiten für PSA, wenn diese nicht in Gebrauch ist.
TYPEN VON PSA
- Kopfschutz
- Handschutz
- Augen- und Gesichtsschutz
- Schutz der Atemwege
- Gehörschutz
- Fußschutz
- Körperschutz
- Höhen- und Zugangsschutz

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